Ab dem heutigen Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen) die 3G-Regelung, drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

3G auch für Zuschauer

Auch zu unseren Heimspielen können wir wieder alle Zuschauer begrüßen, sofern sie einen 3G-Nachweis vorlegen. Weiterhin ist das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen Pflicht, im Freien immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft gewährleistet werden kann.

Ausnahmen für Schüler*innen und Auszubildende bis 17 Jahre – Besondere Regelung in den Ferien

Schüler*innen unter 18 Jahren unterliegen weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen. Auch reicht bei Personen unter 18 Jahren das Tragen einer medizinischen Maske (keine FFP2-Maske) in den vorgegebenen Bereichen.