Du willst Mitglied beim SVB werden?

Beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft bei uns einfach und bequem online in nur wenigen Minuten. Nach erfolgreichem Absenden der Daten erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft.

Alternativ können sie sich auch den Aufnahmeantrag herunterladen und ausgefüllt in den Briefkasten der Geschäftsstelle SV Baindt 1959 e.V. einwerfen. Zusätzlich können Sie sich auch beim Abteilungsleiter oder Jugendleiter informieren. Kinder und Jugendliche können einen Aufnahmeantrag auch bei ihrem/ihrer Trainer/Trainerin erhalten.

Der Aufnahmeantrag dient der Mitgliedschaft im Gesamtverein SV Baindt 1959 e.V.. Für eine Mitgliedschaft in der Abteilung Fußball kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld auf dem Aufnahmeantrag an.
Wichtig: Pro Person muss ein eigener Aufnahmeantrag abgeben werden, auch wenn bereits eine Familienmitgliedschaft besteht. Dies ist aus Versicherungsgründen notwendig. Kreuzen Sie hierzu bitte das entsprechende Feld Familienbeitrag -Kind an.

Der Sonderbeitrag Jugendfußball ist beim Jugendleiter oder Jugendtrainer abzugeben.

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Wichtige Informationen zu deiner Mitgliedschaft

Gemäß § 6 der Vereinssatzung sind die Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. 
Die Höhe der Beiträge wird von der Hauptversammlung beschlossen.

Eine Übersicht über den Jahresbeitrag und den Sonderbeitrag Jugendfußball finden Sie unter www.sv-baindt-fussball.de/mitglieder/mitgliedschaft.

Die jährlichen Mitgliederbeiträge werden mittels Lastschriftverfahren von den Konten der Mitglieder im ersten Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres abgebucht.

Mitgliederbeiträge, die nicht durch das Lastschriftverfahren eingezogen werden können, sind zum Jahresbeginn auf das Vereinskonto zu überweisen:
Kreissparkasse Ravensburg BLZ 65050110, Konto-Nummer 86149703.

Die jährlichen Sonderbeiträge Jugendfußball werden mittels Lastschriftverfahren von den Konten der Mitglieder im ersten Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres abgebucht.

Sonderbeiträge, die nicht durch das Lastschriftverfahren eingezogen werden können, sind zu Jahresbeginn beim Jugendleiter abzugeben.

Die Beitragsermäßigung für Studenten und Schüler über 18 Jahren sind schriftlich zu beantragen.

Die Mitgliedschaft im Verein erlischt u.a. durch freiwilligen Austritt, der spätestens zum 30. September eines Jahres schriftlich zu erklären ist und mit dem Ende des Kalenderjahres wirksam wird (§ 5 Vereinssatzung).

Die Vereinssatzung ist auf der Homepage des SV Baindt 1959 e.V. nachzulesen.